Beitragsvergleich Privat Krankenversicherung

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Beginn des Versicherungsschutzes

Bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung sollten Sie den Beginn des Versicherungsschutzes beachten. Der Beginn wird im Kleingedruckten des Vertrages festgehalten, liegt also nie vor endgültigem Abschluss des Vertrages.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es bei den Privaten in der Regel bestimmte Sonderregelungen, die mit Wartezeiten verbunden sind. Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Versicherung vor Falschangaben zum Gesundheitszustand absichern möchte. Diese Wartezeit entfällt allerdings beim Wechsel von einer GKV in eine PKV, sowie beim Wechsel von einer privaten in eine andere private Krankenversicherung. Die Wartezeiten sind also nur beim Neueintritt in eine PKV besonders zu beachten.

Es ist ebenfalls möglich die Wartezeitregelung auch durch die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben. Generell unterscheidet man zwischen einer allgemeinen und einer besonderen Wartezeit, die für private Krankenversicherungen gelten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. In dieser Zeit müssen Arzt- und auch Apothekenkosten selbst bezahlt werden. Die besondere Wartezeit gilt für Zahn- und kieferorthopädische Behandlungen und Psychotherapie. Sie beträgt acht Monate. Einige private Versicherungen verzichten auf die Wartezeit wenn der Ehepartner mitversichert wird. Bei Unfällen wird die Wartezeit ebenfalls erlassen.