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Altersrückstellungen und
Beiträge
Bei den gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) wird die Tatsache der steigenden
Lebenserwartung nicht berücksichtigt. Hier wird nach dem
sogenannten Umlageverfahren gearbeitet. Die privaten
Krankenversicherungen (PKV) berücksichtigen diese Tatsache in
ihrer Kalkulation. Es werden sogenannte Alterungsrückstellungen
angesammelt, die in der Versicherungsprämie bereits enthalten
sind. Diese Rückstellung werden verzinslich angesammelt und im
Rentenalter dann verwendet und langsam aufgelöst um steigende
Prämien zu vermeiden. In der PKV soll und wird der Beitragssatz
einer Person also nicht steigen weil sie älter wird, sondern
lediglich aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung und aufgrund des
medizinischen Fortschritts. Nachteilig ist, dass diese
Alterungsrückstellungen nicht bei einem Wechsel der privaten
Krankenversicherung mitgenommen werden können. Die Folge ist,
dass es im deutschen Markt der privaten Krankenversicherung im
Prinzip keinen Wettbewerb um Bestandkunden gibt. Hier herrscht ein
Quasi-Monopol. Die Versicherungsgesellschaften konzentrieren sich in
der Regel auf das Anwerben von Neukunden.
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