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Leistungsabwicklung
Von Ihrem Arzt erhalten Sie eine
Rechnung, diese reichen Sie an Ihre private Krankenversicherung
weiter. Sie bekommen dann den Betrag umgehend auf Ihr Konto erstattet
und bezahlen selbst die Rechnung beim Arzt.
Die Kosten für Medikamente müssen
Sie Vorstrecken und direkt in der Apotheke bezahlen. Auch hier können
Sie anschließend die Rechnung bei der Versicherung einreichen
und bekommen die Kosten erstattet.
Grundsäztlich sind Sie als Patient
für die fristgerechte Bezahlungen der Rechnungen Ihres Arztes
verantwortlich, da Sie der Vertragspartner Ihres Arztes sind. Damit
eine problemlose Abwicklung möglich ist, müssen die
Arztrechnungen folgende Merkmale aufweisen: Name des Arztes, Name der
behandelten Krankheit, Angabe der verwendeten Gebührenordnung
mit den jeweiligen Gebührensätzen sowie das Datum der
Leistungserbringung.
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes
(stationäre Behandlung) erhalten Sie von ihrer privaten
Krankenversicherung eine Kostenübernahmeerklärung, die
häufig auch als Klinik-Card bezeichnet wird. Damit rechnet das
Krankenhaus direkt mit Ihrer Versicherung ab und Sie brauchen nicht
in Vorkasse zu gehen.
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