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Was nicht übernommen wird
Die private Krankenversicherung
übernimmt alles? Nein, nicht alles, aber vieles. Es gibt auch
Leistungen die von einer privaten Krankenversicherung nicht
übernommen werden. Einige dieser Leistungen müssen extra
versichert werden, andere lassen sich nicht versichern. Diese
Leistungen werden allerdings von einer gesetzlichen
Krankenversicherung ebenfalls nicht übernommen, so dass ihr kein
Nachteil durch eine PKV entsteht. Sollten Sie sich für eine
private Krankenversicherung entscheiden, so hilft es folgende Punkte
bei der Wahl zu berücksichtigen und nicht ausschließlich
nach dem niedrigsten Beitrag Ausschau zu halten. Von einer PKV werden
– sofern nicht ausdrücklich vereinbart – alle
Krankheiten, Unfälle und Todesfälle die in Zusammenhang mit
Kriegseinsätzen oder Wehrdiensten entstanden sind nicht
beglichen. Ebenso wenig wie Unfälle oder Krankheiten die
vorsätzlich herbeigeführt wurden. Eine Behandlung durch
Ärzte die von der Versicherung nicht anerkannt sind muss unter
Umständen ebenfalls selbst bezahlt werden. Dazu zählen auch
Heilpraktiker oder Zahnärzte. Familienangehörige sind
grundsätzlich nicht mitversichert in einer privaten
Krankenversicherung. Anders als bei der gesetzlichen
Krankenversicherung gibt es bei der PKV keine kostenlose
Familienversicherung für den Ehepartner oder für die
Kinder. Alle Familienangehörige müssen selbst mit einem
eigenen Vertrag versichert sein.
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