Beitragsvergleich Privat Krankenversicherung

Home Beiträge Leistungen Leistungsabwicklung Unterschiede Versicherungsschutz Günstige Beiträge Rückstellungen Keine Leistung

Was nicht übernommen wird

Die private Krankenversicherung übernimmt alles? Nein, nicht alles, aber vieles. Es gibt auch Leistungen die von einer privaten Krankenversicherung nicht übernommen werden. Einige dieser Leistungen müssen extra versichert werden, andere lassen sich nicht versichern. Diese Leistungen werden allerdings von einer gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls nicht übernommen, so dass ihr kein Nachteil durch eine PKV entsteht. Sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, so hilft es folgende Punkte bei der Wahl zu berücksichtigen und nicht ausschließlich nach dem niedrigsten Beitrag Ausschau zu halten. Von einer PKV werden – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – alle Krankheiten, Unfälle und Todesfälle die in Zusammenhang mit Kriegseinsätzen oder Wehrdiensten entstanden sind nicht beglichen. Ebenso wenig wie Unfälle oder Krankheiten die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Eine Behandlung durch Ärzte die von der Versicherung nicht anerkannt sind muss unter Umständen ebenfalls selbst bezahlt werden. Dazu zählen auch Heilpraktiker oder Zahnärzte. Familienangehörige sind grundsätzlich nicht mitversichert in einer privaten Krankenversicherung. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der PKV keine kostenlose Familienversicherung für den Ehepartner oder für die Kinder. Alle Familienangehörige müssen selbst mit einem eigenen Vertrag versichert sein.