|
In die private Krankenversicherung –
auch häufig kurz als PKV bezeichnet – können
Arbeitnehmer wechseln, deren Einkommen über der
Versicherungspflichtgrenze liegt. Beamte, Freiberufler und
Selbständige können – unabhängig vom Einkommen –
zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) frei wählen.
Die Versicherungspflichtgrenze wird
jedes Jahr von der Bundesregierung angepasst und liegt derzeit bei
46800 EUR im Jahr. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer die ein
höheres Einkommen als 46800 EUR im Jahr haben in die PKV
wechseln können.
|